Grundsätze
Der Stiftungsrat beurteilt Gesuche periodisch oder
nach Bedarf. Kriterien zur Beurteilung sind insbesondere
- Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Stiftungszweck,
- Bedeutung des Vorhabens (Relevanz) im schweizerischen Kontext von
Altersfragen
- Seriosität des Vorhabens
- Möglichkeit anderer Finanzierungsquellen für das Anliegen
- Wirksamkeit (Effektivität) eines gesprochenen Förderbetrags
Keine Fördergelder gesprochen werden in der Regel
für
- Infrastrukturprojekte
- Deckung von Defiziten nicht selbsttragender Betriebe
- Institutionen und Projekte, die innerhalb der letzten 3 Jahre
bereits gefördert wurden
- Übernahme von üblichen Geschäftsrisiken von Institutionen