Sie möchten von unserem Wirken profitieren? Ihr Fördergesuch ist der erste Schritt dazu

Grundsätze

Der Stiftungsrat beurteilt Gesuche periodisch oder nach Bedarf. Kriterien zur Beurteilung sind insbesondere

  • Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Stiftungszweck,
  • Bedeutung des Vorhabens (Relevanz) im schweizerischen Kontext von Altersfragen
  • Seriosität des Vorhabens
  • Möglichkeit anderer Finanzierungsquellen für das Anliegen
  • Wirksamkeit (Effektivität) eines gesprochenen Förderbetrags

Keine Fördergelder gesprochen werden in der Regel für

  • Infrastrukturprojekte
  • Deckung von Defiziten nicht selbsttragender Betriebe
  • Institutionen und Projekte, die innerhalb der letzten 3 Jahre bereits gefördert wurden
  • Übernahme von üblichen Geschäftsrisiken von Institutionen

Das Gesuch inkl. Beilagen ist elektronisch einzureichen an

Beizulegen sind ausführlicher Projektbeschrieb, Budget/Businessplan und weitere Dokumente zur Veranschaulichung des Vorhabens.